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Wenn Sie mehr zur Mitgliedschaft wissen möchten, finden Sie hier die passenden Antworten:
Wie kann ich meine Mitgliedschaft beantragen??
Wie lange dauert der Antrag meiner Mitgliedschaft??
Wann tritt meine Mitgliedschaft bzw. Versicherungsleistung in Kraft??
Können auch unverheiratete Paare eine A- und B- Mitgliedschaft beantragen??
Wie beantrage ich eine Familienmitgliedschaft??
Ich bin alleinerziehend, können meine Kinder vom Beitrag befreit werden??
Gilt meine Mitgliedschaft Kalenderjährlich??
Welche Zahlungsweise ist möglich??
Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge??
Gibt es ermäßigte Beiträge für Studenten, Rentner usw.??
Kann ich meinen Mitgliedsbeitrag beim Finanzamt als Spende geltend machen??
Wie kann ich meine Mitgliedschaft beantragen??
Sie können ihre Mitgliedschaft auf folgende Arten beantragen:
- Onlineantrag
Sie beantragen Ihre Mitgliedschaft online direkt mit dem
Onlineformular. Nach Absenden des Formulars erhalten Sie einen Link auf ihre angegebene Mailadresse, den Sie nur noch bestätigen müssen. Ihr Antrag wird dann am nächsten Werktag bearbeitet und der
Mitgliedsausweis per Post zugeschickt.
- Aufnahmeantrag
Sie können einfach einen
Aufnahmeantrag ausfüllen und diesen per Post an die Sektion Schwaben schicken. Nach Eingang wird dieser schnellstmöglich bearbeitet.
- Persönlich
Sie kommen direkt im
AlpinZentrum vorbei. Wenn Sie Ihren Aufnahmeantrag ausfüllen und etwas Zeit mitbringen, erstellen wir Ihren
Mitgliedsausweis sofort.
Wie lange dauert der Antrag meiner Mitgliedschaft??
Ihr
Mitgliedsausweis wird im Regelfall am selben Tag des Eingangs ihres Aufnahmeantrages erstellt.
Hinzu kommt der Postweg von 1-2 Tagen.
Wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen, können Sie Ihren Mitgliedsausweis auch, mit etwas Wartezeit, sofort mitnehmen.
Wann tritt meine Mitgliedschaft bzw. Versicherungsleistung in Kraft??
Ihre Mitgliedschaft und die Versicherungsleistungen treten zu dem Zeitpunkt in Kraft, mit dem Sie in unserer EDV angelegt und die laufenden Mitgliedsbeiträge bezahlt worden sind. Die Leistungen sind jeweils bis zum Ablauf des Mitgliedsjahres gültig.
Können auch unverheiratete Paare eine A- und B-Mitgliedschaft beantragen??
Sofern Sie im selben Haushalt leben, können auch unverheiratete Paare eine A- und B-Mitgliedschaft beantragen. Bedingung ist ein Lastschrifteinzug vom selben Konto.
Wie beantrage ich eine Familienmitgliedschaft??
Eine Familienmitgliedschaft besteht jeweils aus A- und B-Mitglied. Alle im Haushalt lebenden Kinder, bis einschließlich 18 Jahre, erhalten dann eine kostenfreie Mitgliedschaft. Bitte stellen Sie für jedes Kind ebenfalls einen separaten Aufnahmeantrag.
Ich bin alleinerziehend-können meine Kinder vom Beitrag befreit werden??
Alleinerziehende können auf Antrag ihre Kinder bis einschließlich 18 Jahre vom Mitgliedsbeitrag befreien lassen.
Gilt meine Mitgliedschaft Kalenderjährlich??
Ihre Mitgliedschaft gilt Kalenderjährlich vom 01.01. - 31.12.
Der
Mitgliedsausweis ist mit einem Überlappungszeitraum von insgesamt 3 Monaten, vom 01.12. - 28.02. des Folgejahres gültig.
Welche Zahlungsweise ist möglich??
97% unserer Mitglieder lassen ihren Beitrag mit Lastschriftverfahren, jeweils am Jahresbeginn vom Bankkonto abbuchen.
Dies ist für Sie die bequemste und für uns die kostengünstigste Lösung.
Selbstverständlich können Sie auch Ihren Beitrag überweisen. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass wir keine Beitragsrechnungen verschicken und sie selbst an die Überweisung ihres Mitgliedsbeitrages denken müssen.
Gibt es eine Aufnahmegebühr??
NEIN!! Eine Aufnahmegebühr gibt es bei der Sektion Schwaben nicht!!
Gibt es ermäßigte Beiträge für Rentner usw.??
Folgende Mitgliedergruppen können eine Reduzierung des Mitgliedsbeitrages erhalten:
- beitragsreduzierter Rentner (über 70 Jahre alt)
Wenn Sie das 70. Lebensjahr vollendet haben, können Sie auf Antrag zum reduzierten B-Beitrag Rentner eingestuft werden. Dieser Antrag ist jeweils bis zum 15.10. an die Geschäftsstelle zu richten.
- aktive Bergwachtmitglieder über 25 Jahre
Aktive Bergwachtmitglieder über 25 Jahre können gegen jährlichen Nachweis, bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres, die vergünstigte Beitragskategorie erhalten.
Kann ich meinen Mitgliedsbeitrag beim Finanzamt als Spende geltend machen??
NEIN!! Ihren Mitgliedsbeitrag können Sie bei Ihrer Steuererklärung nicht als Spende geltend machen, da es sich um keinen Förder- oder Spendenbeitrag handelt. Sie erhalten beim DAV umfangreiche Gegenleistungen in Form von Versicherungsleistungen, vergünstigten Übernachtungen auf Hütten, Zeitschriften...
Aus diesem Grund können wir auch keine Spendenbescheinigungen für den Mitgliedsbeitrag ausstellen!!



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