Mountainbiken im Pfälzer Wald  | © Heiko Wiening

30 Jahre 2-Meter-Regel

Kein Grund zum Feiern für Mountainbiker*innen

12.05.2025

Der DAV-Landesverband hat anlässlich des 30-jährigen Bestehens der 2-Meter-Regel ein Statement veröffentlicht. Diese Regelung, am 24. Mai 1995 beschlossen, verbietet das Radfahren auf Waldwegen unter zwei Meter Breite und betrifft viele Mitglieder unserer Sektion. Baden-Württemberg ist bundesweit das einzige Land mit einem solchen Verbot

Kritische Bilanz des Landesverbands
Nach drei Jahrzehnten fällt die Bilanz ernüchternd aus: Die 2-Meter-Regel hat sich nicht bewährt. Sie trägt kaum zum Naturschutz bei, behandelt Radfahrerinnen und Fußgängerinnen ungleich und verhindert ehrenamtliches Engagement. Besonders problematisch: In unserer Region mit idealen Voraussetzungen für das Mountainbiken ist ein unübersichtlicher Flickenteppich an isolierten Trail-Lösungen entstanden.

Bedeutung für unsere Mountainbike-Aktivitäten
Die ursprüngliche Intention des Gesetzes, der Schutz von Fußgängerinnen, Natur und Jagd, wurde verfehlt. Studien belegen, dass das Verbot Mountainbiker*innen nicht vom Befahren schmaler Wege abgehalten hat. Unsere Mountainbike-Gruppe Kesselradler setzt sich weiterhin aktiv für nachhaltige Lösungen und die Legalisierung von Trails ein.

Die ausführliche Pressemitteilung findet ihr auf der Webseite des DAV Landesverbands Baden-Württemberg.