DAV-Mitgliedsausweis 2025 | © DAV

Mitgliedsausweise 2025

02.01.2025

Wie jedes Jahr sind euer Ausweise aus dem Vorjahr (2024) noch bis Ende Februar des Folgejahres (2025) gültig – bei ungekündigter Mitgliedschaft!

Bis dahin werden euch sukzessive die neuen Ausweise zugeschickt. Bitte achtet darauf, dass eure aktuelle Adresse bei uns korrekt hinterlegt ist. Solltet ihr in 2024 umgezogen sein, teilt uns die neue Adresse unbedingt noch in diesem Jahr mit. Das geht ganz einfach direkt online unter mein.alpenverein mitteilen oder per Änderungsformular.

Euren digitalen Mitgliedsausweis könnt ihr ab dem 1. Februar unter mein.alpenverein abrufen.

Bitte achtet auch darauf, dass eure hinterlegten Bankdaten zur Teilnahme am Lastschriftverfahren korrekt sind. Nur wenn der Mitgliedsbeitrag 2025 abgebucht/gezahlt wurde, kann der Ausweis zugeschickt werden. Wenn ihr eure Bank gewechselt habt, dann wartet bitte, bis wir euch aktiv kontaktieren. Das geschieht automatisch Anfang 2025, falls die Lastschrift nicht eingezogen werden kann.