Teilnahmebedingungen

Grundsätzliches zu Gemeinschaftstouren, Führungstouren und Ausbildungstouren bzw. Kursen

Rechtlich besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Führungstouren und Gemeinschaftstouren!

 

Bei Gemeinschaftstouren

  • sollen alle Teilnehmer in der Lage sein, die Tour selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen;
  • werden alle Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen;
  • übernimmt der Organisator keine sicherheitsrelevante Verantwortung für die Teilnehmer, auch wenn er ausgebildeter Fachübungsleiter (FÜL) / Trainer ist;
  • kümmert sich der Organisator um die Übernachtungsmöglichkeit, wobei er nicht die Buchung für die Teilnehmer durchführt;
  • bilden die Teilnehmer selbständig Fahrgemeinschaften.

 

Bei Führungstouren

  • übernimmt der Fachübungsleiter (FÜL) / Trainer die volle Verantwortung für die Geführten;
  • genießt der FÜL / Trainer das volle Vertrauen der Geführten (auch stillschweigend);
  • trifft der FÜL / Trainer die wesentlichen Entscheidungen, beispielsweise zur Routenwahl, zu den Sicherungsmaßnahmen oder zum Tourenabbruch.

 

Bei Ausbildungstouren bzw. Kursen

  • hat der Fachübungsleiter (FÜL) / Trainer grundsätzlich die gleiche Verantwortung wie bei Führungstouren. Mit zunehmendem Ausbildungsniveau geht jedoch immer mehr Eigenverantwortung auf die Teilnehmer über;
  • Schließlich ist es das Ziel von Kursen, die Teilnehmer zu selbstständigen und eigenverantwortlichen Bergsteigern, Kletterern etc. auszubilden.