Schwabenhaus (1198 m)

Selbstversorgerhütte / Rätikon

Vorarlberg, Montafon, Brandnertal – genauer: Bludenz, Bürs, Boden, Bürserberg. Dann hinauf zur Tschengla, Hausnummer 23: da simmer! Direkt vorm Schwabenhaus.

Rundum Wiesen, dahinter Bergwald und darüber die Gipfel von Schillerkopf und Mondspitze. Ein Paradies für Wanderer, Mountainbiker, Skiläufer, Schneeschuhgeher, denen das holzvertäfelte Haus 38 Übernachtungsplätze bietet: 9 Zweibettzimmer, 2 Vierer- und 2 Sechser-Lager. Dazu kommen zwei Aufenthaltsräume – ein kleinerer für 15 Personen, ein großer für 30 – plus drei Kücheneinheiten mit Zweiplattenherd, Spüle und Kühlschrank. Reichlich Platz also, auch für mehrere Gruppen, und perfekt für Familien mit Kindern. Ginge es allein nach dem Baujahr, wäre das 1815 errichtete, ehemalige Bauernhaus die älteste Hütte unserer Sektion.

Das Schwabenhaus liegt abseits des Pistenbetriebs am Startpunkt ausgeschilderter Ski- und Winterwanderrouten. Im Sommer warten rund um die Tschengla hunderte Kilometer an Wanderwegen und Mountainbike-Strecken auf ihre Entdeckung. Auch MTB-Downhiller kommen im nahen Bikepark Brandnertal auf ihre Kosten.


 

Übersicht

Talort:A-6707 Bürserberg (1198 m)
Übernachtung:34 Betten; 4 Lager
Zufahrt:Parken am Haus
Öffnungszeit:ganzjährig
Tel. Hütte:0043/5552-65686
Reservierung:Servicestelle Sektion Schwaben im Globetrotter
 ► zur Buchungsanfrage
 Tel.: 0711/769636-88 Mo.-Fr. 15-19 Uhr Sa. 12-17 Uhr
 Fax: 0711/769636-89
Karten:FB 371; Kompaß 32; SLK 238
Führer:AVF / GF Rätikon
Email:service@alpenverein-schwaben.de
Hüttenwart:N.N.
Aktivitäten:Ideal für Wanderungen, Skifahren (Skilifte), Langlauf, Skitouren
Übergänge:Heinrich-Hueter-Hütte, Douglashütte, Totalphütte, Oberzalimhütte, Mannheimer Hütte
Gipfel:Schwarzkopf, Klamperschrofen, Mondspitze, Schillerkopf, Zimba, Schesaplana
Koordinaten: 
UTM:geographisch:
X Koordinate:
32T557628
Längengrad: 9.76011439°"
Y Koordinate: 5221930Breitengrad: 47.14834467°"
Bezugsmeridian: WGS84

 


 

Nächtigungstarife Winter (01.12.-30.03.):

 

Lager Nr. 1, Nr. 3 bis Nr. 5

Mitglieder:

Lager Nr. 1, Nr. 3 bis Nr. 5

Nichtmitgl.:

Zimmer Nr. 2 und Nr.6 bis Nr.31

Mitglieder:

Zimmer Nr. 2 und Nr.6 bis Nr.31

Nichtmitgl.:

Erwachsene:14,00 €26,00 €18,00 €30,00 €
Jugend (7-18 Jahre)08,00 €20,00 €11,00 €23,00 €
Kinder (bis 6 Jahre)00,00 €08,00 €8,00 €20,00 €

Pauschalpreis ganzes Haus (Mitglieder): 480,00 €
Pauschalpreis ganzes Haus (Nichtmitglieder): 610,00 €
Gästetaxe pro Person Ü14/Nacht: 3 €

 

Nächtigungstarife Sommer (01.04.-30.11.):

 

Lager Nr. 1, Nr. 3 bis Nr. 5

Mitglieder:

Lager Nr. 1, Nr. 3 bis Nr. 5

Nichtmitgl.:

Zimmer Nr. 2 und Nr.6 bis Nr.31

Mitglieder:

Zimmer Nr. 2 und Nr.6 bis Nr.31

Nichtmitgl.:

Erwachsene:12,00 €24,00 €16,00 €28,00 €
Jugend (7-18 Jahre)08,00 €20,00 €10,00 €22,00 €
Kinder (bis 6 Jahre)00,00 €08,00 €7,00 €19,00 €

Pauschalpreis ganzes Haus (Mitglieder): 420,00 €
Pauschalpreis ganzes Haus (Nichtmitglieder): 540,00 €
Gästetaxe pro Person Ü14/Nacht: 3 €


Die Nächtigungsgebühren müssen per Überweisung bezahlt werden. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.

 


 

Weitere Infos

Die 1987 ausgebaute Selbstversorgerhütte liegt in Halbhöhenlage (1198 m) auf der Sonnenterasse Tschengla oberhalb von Bürserberg bei Bludenz im Vorarlberg. Direkt beim Haus ist genügend Platz für Spiele aller Art. Die schöne Lage bietet im Sommer zahlreiche Möglichkeiten zu Wanderungen (Mondspitze 3 Std., Schillerkopf 3 - 4 Std.). Gratwanderungen und verschiedene Rundtouren. Im Winter stehen dem Skiläufer eine Sesselbahn (Einhornbahn von Bürserberg zur Tschengla) sowie Sessel- und Schlepplifte (ca. 10 Min. vom Haus), außerdem das Skigebiet in Brand sowie ein ausgedehntes Loipennetz für Langlauf zur Verfügung. Das Schwabenhaus ist besonders für Gruppen und Familien mit Kindern geeignet.

Das Haus verfügt über 38 Übernachtungsplätze:

  • 9 Zimmer mit je 2 Betten
  • 1 Zimmer mit 4 Stockbetten
  • 2 Zimmer mit je 6 Stockbetten
  • 1 Matratzenlager für 4 - 5 Personen.

Alle Zimmer haben fließend Warm-/Kaltwasser - ausgenommen ein 2-Bett-Zimmer, ein 6-Bett-Zimmer sowie das Matratzenlager. Die Zimmer sind beheizt. Das Haus verfügt über eine Holzpellet-Zentralheizung. Warmes Wasser wird über die umweltfreundliche Solaranlage erzeugt.

 

Vorhanden sind außerdem:

  • 1 Speise-/Aufenthaltsraum für 30 Personen
  • 1 kleinerer Speise-/Aufenthaltsraum für 15 Personen

 

Bitte beachten:

  • Grundsätzlich sind die Matratzen, Decken und Kopfkissen mit Leintuch und Überzügen zu beziehen.
  • Die Bettwäsche ist selbst mitzubringen.
  • Sanitärräume Das Haus verfügt über 4 Duschen. Für Damen und Herren sind getrennte WC-Anlagen vorhanden.

 

Küche:

  • Die Küche ist für die Bedürfnisse von Gruppen und Familien eingerichtet:
  • 3 getrennte Kochgruppen mit Elektroherd (2 Platten), Spüle und Kühlschrank sowie
  • zusätzlich 2 große Kochplatten mit Spüle. Geschirr, Besteck und sonstige Küchengeräte sind in ausreichender Menge vorhanden, so z. B. auch Kaffeemaschinen.
  • Einkaufsmöglichkeiten bestehen in Bürserberg, Bürs, Brand oder Bludenz
  • Getränke befinden sich im Keller und sind direkt mit der Verwalterin abzurechnen.

 

Zimmer 1:Lager, 4 Plätze (ohne Waschbecken)
Zimmer 2:2-Bett-Zimmer (ohne Waschbecken)
Zimmer 3:6-Bett-Zimmer (Stockbetten / ohne Waschbecken)
Zimmer 4:4-Bett-Zimmer (Stockbetten)
Zimmer 5:6-Bett-Zimmer (Stockbetten)
Zimmer 6:2-Bett-Zimmer
Zimmer 7:2-Bett-Zimmer
Zimmer 8:2-Bett-Zimmer
Zimmer 9:2-Bett-Zimmer (Stockbetten)
Zimmer 10:2-Bett-Zimmer (Stockbetten)
Zimmer 11:2-Bett-Zimmer
Zimmer 12:2-Bett-Zimmer
Zimmer 31:2-Bett-Zimmer
BB-Zimmer (Hüttenwartszimmer):4-Bett-Zimmer (Stockbetten / ohne Waschbecken)
 Belegung nur nach Vereinbarung!

 

Reservierungen/Informationen

Anmeldungen sind über die Servicestelle der Sektion Schwaben im Globetrotter (Tübinger Straße 11, 70178 Stuttgart) möglich. Sie erreichen die Kolleginnen von Montag bis Freitag jeweils von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr und am Samstag von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 0711/ 769636-88.

1.    Allgemeines

Das Schwabenhaus ist eine allgemein zugängliche Selbstversorgerhütte der Sektion Schwaben des Deutschen Alpenvereins. Zutritt haben sowohl Mitglieder der Sektion als auch Mitglieder anderer Sektionen und Nichtmitglieder.

Neue Reservierungen sowie Änderungen bestehender Reservierungen müssen schriftlich bei uns eingehen.

Termine können frühestens 1 Jahr im Voraus, ab dem 1. Tag um 00:00 Uhr des jeweiligen Monats, reserviert werden. Wenn Sie beispielsweise für den Zeitraum vom 24. – 27. Januar buchen wollen, können Sie  ab dem 01. Januar des Vorjahres reservieren. Eingänge, die zu einem früheren Zeitpunkt bei uns eingehen, werden nicht beachtet.

Für die Weihnachts- und Faschingsferien gelten gesonderte Bedingungen: Buchungen sind den unten aufgeführten Buchungsgruppen vorbehalten und eine Belegung des kompletten Hauses ist während dieser Zeiträume nicht möglich.

Es greifen folgende Anmeldefristen:

 

BuchungsgruppenWeihnachtsferienFaschingsferien
Familiengruppen der Sektionab 01.12. (Vorjahr)ab 01.02. (Vorjahr)
Mitglieder der Sektion mit schulpflichtigen Kindernab 01.01. (lfd. Jahr)ab 01.03. (Vorjahr)
Mitglieder DAVab 01.03. (lfd. Jahr)ab 01.05. (Vorjahr)
Nichtmitgliederab 01.09. (lfd. Jahr)ab 01.11. (Vorjahr)


2.    Anmeldung und Bestätigung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich bei der Geschäftsstelle der Sektion Schwaben (Kontaktdaten siehe Kopfzeile).
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

  • Für Gruppen, die das gesamte Haus belegen, ist eine Anzahlung von 60 % des Pauschalpreises,
  • für alle anderen der komplette Übernachtungspreis inkl. Gästetaxe als Vorauszahlung fällig.

Erst dann erfolgt eine schriftliche Bestätigung und die Reservierung ist verbindlich.

3.    Abrechnung und Bezahlung
Bei der Buchung erhalten Sie einen Abrechnungsbogen. Bitte füllen Sie diesen (pro Gruppe) aus und schicken ihn an die Sektion zurück.
Die Übernachtungsgebühr inkl. Gästetaxe bzw. Anzahlung ist zeitnah, bis spätestens 12 Wochen vor dem Anreisetag zu überweisen.
Die Bankdaten entnehmen Sie dem Abrechnungsbogen.

4.    Rücktritt & Stornierung
Es wird ein entsprechender Prozentsatz des Übernachtungspreises als Ausfallgebühr einbehalten:

Bis 12 Wochen vor Anreise: kostenfreie Stornierung
12 bis 6 Wochen vor Anreise: 30% Stornierungskosten des Übenachtungspreises 
Ab 6 Wochen vor Anreise: 60% Stornierungskosten des Übenachtungspreises
Ab 1 Woche vor Anreise: 100% Stornierungskosten des Übenachtungspreises

Die Absage einzelner Zimmer wird als gewöhnliche Stornierung gehandhabt.

5.    Meldevorschriften
Jeder Besucher ist verpflichtet, sich gemäß dem österreichischen Meldegesetz an- und abzumelden. Meldezettel liegen auf der Hütte aus. Die ausgefüllten Meldezettel sind bei der Hausverwaltung abzugeben.

6.    Hausverwalter
Die Betreuung des Schwabenhauses erfolgt durch die von der Sektion Schwaben bestellte Verwalterin, Frau Doreen Maurer, Tel. 0043664/4607008.
Diese ist vor Anreise zu kontaktieren und übernimmt die Schlüsselübergabe und Einweisung des Hüttendienstes vor Ort.

7.    Hüttendienst

  • Dem Hüttendienst obliegt die Überwachung und Einhaltung dieser Hüttenordnung. Er kann bei Verstößen einen Hüttenverweis erteilen.
  • Wird die Hütte nur von einer Gruppe belegt, so übernimmt der Leiter dieser Gruppe den Hüttendienst.
  • Sind mehrere Gruppen gleichzeitig auf der Hütte, so obliegt diese Aufgabe den Gruppenleitern gemeinsam.
  • Besondere Aufgaben des Hüttendienstes sind:
  • Einweisung in die Reinigungsarbeiten und Überwachung der Hüttenreinigung und der Müllentsorgung
  • Überwachung der Hüttenruhe
  • Schließen sämtlicher Fenster und Außentüren beim Verlassen der Hütte
  • Aufräumen der Tische und Stühle vor dem Haus (unter das Vordach am Eingang)
  • Vor Abreise Hüttendurchgang mit Hausverwalter


8.    Hüttenbenutzung

  • Schlafräume, Aufenthaltsräume, Küche, Flure und Treppen dürfen nicht mit Ski- oder Bergstiefel betreten werden. Diese sind in dem dafür vorgesehenen Schuhraum abzustellen.
  • Bettwäsche/Schlafsäcke sind mitzubringen. Hüttenschlafsäcke können auch käuflich erworben werden. Es darf nur mit Bettwäsche (Leintuch/Bezüge) oder  DAV-Schlafsack übernachtet werden.
  • Rauchen und Verwenden von offenem Feuer ist im gesamten Haus feuerpolizeilich untersagt.
  • Bei der Küchenbenutzung ist auf die pflegliche Behandlung der Kücheneinrichtung zu achten; dies gilt insbesondere für die vorhandenen elektrischen Geräte, Herde und Spülen.
  • Geschirr- und Glasbruch ist durch eine entsprechende Eintragung im Abrechnungsbogen zu regulieren und der Hausverwalterin mitzuteilen.
  • Geschirrtücher sind mitzubringen.


9.    Reinigung

  • Die Hütte ist besenrein, in einem sauberen Zustand wieder zu verlassen.
  • Komplettreinigung der Zimmer:
  • Mülleimer leeren, Spiegel + Waschbecken nass reinigen, Betten und Böden saugen
  • Küche (Geschirr, Küchenutensilien, Arbeitsflächen) unmittelbar nach Benutzung zu säubern und vor Abreise besenrein zu hinterlassen
  • Aufenthaltsräume, Flure, Treppen, Waschräume und WC´s sind besenrein zu hinterlassen
  • Müll ist in den vorgesehenen Behältnissen zu deponieren
  • Putzgeräte sind aufzuräumen
  • Jeder Besucher ist verpflichtet, bei der Reinigung nach Anweisung des Hüttendienstes mitzuhelfen!


10.    Hüttenruhe
Grundsätzlich ist von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr Hüttenruhe. Für die Einhaltung ist der Hüttendienst verantwortlich.
In Ausnahmefällen kann die Zeit der Hüttenruhe durch den Hüttendienst verkürzt werden. Dies ist aber nur bei Einwilligung aller Nächtigungsgäste möglich!!!

11.      Sonstiges
Haustiere: Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Außnahmen sind nicht möglich.



MIT  RESERVIERUNG  WIRD  DIESE  HÜTTENORDNUNG ANERKANNT ! ! !