Teilnahmebedingungen

für das Kurs- und Tourenprogramm der Sektion Schwaben

1. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die in der Ausschreibung ersichtlichen Voraussetzungen erfüllt (Altersgruppe, Vorkenntnisse, Leistungsfähigkeit). Für Outdoor‐Angebote ist eine Mitgliedschaft im DAV sowie die Volljährigkeit Voraussetzung. Mitglieder, die noch nicht volljährig sind, können nach individueller Absprache mit dem Kursleiter in Begleitung von Erwachsenen an einem Outdoorkurs teilnehmen. DAV‐Mitglieder erhalten Ermäßigungen auf Hütten und genießen einen erweiterten Versicherungsschutz, siehe Versicherungsinfos unter www.alpenverein‐schwaben.de. Wir empfehlen generell eine Haftpflichtversicherung, eine Auslandskrankenversicherung sowie eine eigene ausreichende Unfallversicherung (außerhalb alpines Gelände).

 

2. Ihre Leistungsfähigkeit und Ihr Verhalten im Kurs und auf Tour

Ihre Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Der Kursleiter kann Sie im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn Sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder Sie der Vorbesprechung ohne Entschuldigung fernbleiben. Sie müssen den Anweisungen des Kursleiters folgen.

Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen). Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises. Wurde ein Teilnehmer aus o.g. Gründen durch den Leiter von einer Veranstaltung ausgeschlossen, sind sämtliche durch ihn verschuldete Folgekosten von ihm zu tragen. Andererseits können Sie, wenn Ihre Leistungsfähigkeit die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, nicht damit rechnen, dass Ihr Leistungsanspruch erfüllt wird.

Bei Hochtouren, Klettertouren und Skihochtouren sowie bei entsprechenden Kursen nach Unterweisung wird in selbständigen Seilschaften gegangen. Auf Kinder‐ und Jugendveranstaltungen des Offenen Programms der Sektionen Schwaben gilt – auch bei Veranstaltungen außerhalb Deutschlands – insbesondere beim Thema Alkohol, Zigaretten und Drogen das Jugendschutzgesetz (www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=5350.html). Kinder und Jugendliche, die hiergegen verstoßen, werden unumgänglich und ohne jeglichen Rückerstattungsanspruch von Veranstaltungs‐ oder Transportkosten auf eigene Kosten bzw. auf Kosten der Eltern nach Hause geschickt.

Wenn Sie ein gesundheitliches Problem (z.B. Allergie, Verletzung, Diabetes etc.) haben, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, sind Sie verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Anweisungen der Kurs‐/Tourenleiter und Aufsichtspersonen sind grundsätzlich zu befolgen.

 

3. Anmeldung

Bitte melden Sie sich im Internet unter www.alpenvereinschwaben.de online oder per Anmeldevordruck für den Kurs oder die Tour schriftlich an. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Bei Kursen, die in unseren Kletterhallen stattfinden, wird die Hallenordnung in ihrer jeweils gültigen Form (laut Aushang) anerkannt. Bitte lesen Sie diese genau durch. Füllen Sie die Anmeldung bitte vollständig (mit Telefonnummern) aus. Dies ist für die Kursvorbereitung sehr wichtig. Soweit noch Kursplätze zur Verfügung stehen, sind Anmeldungen auch nach dem Anmeldeschluss möglich. Alle Anmeldungen werden von der Geschäftsstelle der Sektion Schwaben schriftlich oder elektronisch via E‐Mail bestätigt.

 

4. Abmeldung/Rücktritt durch Teilnehmer

Bei Rücktritt vor dem Anmeldeschluss fallen bei Kursen und Touren (Kletterhalle und Outdoorveranstaltungen) 25% der Kurskosten, mindestens jedoch 25 € als Rücktrittsgebühren an.

 

Rücktritt nach dem Anmeldeschluss:

a) 28–7 Tage vor Kursbeginn werden 40% der Kurskosten berechnet.

b) 6–1 Tag vor Kursbeginn werden 60% der Kurskosten berechnet.

c) Bei Nichtantritt (No‐show) wird der volle Kursbeitrag berechnet.

 

Wenn der zurückgetretene Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer nennt, welcher sich verbindlich für die Tour oder den Kurs anmeldet, wird eine Verwaltungsgebühr von 25 € erhoben. Bei Absage wegen Erkrankung oder Verletzung des Teilnehmers wird eine Verwaltungsgebühr über 25€ bei Outdoorveranstaltungen und Hallenkursen fällig, vorausgesetzt der Geschäftsstelle der Sektion Schwaben liegt am Tag des Kursbeginns ein ärztliches Attest vor. Umbuchungen sind bei Outdoorveranstaltungen bis drei Wochen vor Kursbeginn möglich (Verwaltungsgebühr: 25 €) und bei Hallenkursen bis eine Woche vorher (Verwaltungsgebühr: 25 €). Danach sind keine Umbuchungen mehr möglich.

Soweit der Sektion außerhalb der Kursgebühren durch die Abmeldung oder den Rücktritt eines Teilnehmers Kosten entstehen (insbesondere aufgrund von Vorreservierungen der Quartiere), werden diese an den jeweiligen Teilnehmer weitergereicht.

 

5. Kursabsage/Kursabbruch/Kursänderungen

Kurse werden nur durchgeführt, wenn der Kurs mit mindestens 60% der in der Ausschreibung angegebenen Teilnehmerzahl belegt ist. Haben sich bis zum Anmeldeschluss weniger Teilnehmer angemeldet, behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen. Angemeldeten Teilnehmern wird die Kursgebühr in voller Höhe rückerstattet.

Ein Kurs kann von der Sektion Schwaben abgesagt werden, wenn kurzfristig Kursleiter aus nicht vorhersehbaren Gründen (bspw. plötzliche Krankheit) für die Kursleitung nicht zur Verfügung stehen und kein Ersatz gefunden werden kann. Den angemeldeten Teilnehmern wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten oder ein Platz in einem vergleichbaren Kurs des Programms zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die weder Ersatztermin noch Platz in einem anderen Kurs wahrnehmen können oder wollen, erhalten die Kursgebühr in voller Höhe erstattet.

Ein Kurs kann aus wichtigem Grund abgesagt oder abgebrochen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine sichere Durchführung des Kurses nicht oder nicht mehr gewährleistet ist, z.B. bei ungünstigen Wetterbedingungen oder Unfällen von Leiter oder Teilnehmern. Bei Absage oder Abbruch des Kurses aus wichtigem Grund wird die Kursgebühr anteilmäßig rückerstattet. Die im Kursprogramm ausgeschriebenen Kurse können von der Sektion auch kurzfristig geändert werden, wenn der vorgesehene Standort (Hütte und/oder Gebiet) z.B. durch Absagen der Hüttenwirte oder durch Verschlechterung der Witterungsverhältnisse usw. verlegt werden muss. Der Kursinhalt bleibt davon unberührt. Kursteilnehmer, die mit dieser Änderung nicht einverstanden sind, können ihre Teilnahme absagen. Die Kursgebühren werden in vollem Umfang erstattet.

 

6. Kursgebühr

Nichtmitglieder (bei Hallenkursen) und Mitglieder anderer Sektionen zahlen eine höhere Kursgebühr als Sektionsmitglieder. Die Kursgebühr beinhaltet, soweit nicht ausdrücklich anders ausgeschrieben, die Ausbilder‐ und Organisationskosten der Sektion sowie bei allen Grundkursen und Schnupperkursen die Möglichkeit, unentgeltlich Teile der Ausrüstung zu entleihen.

Fahrt‐, Verpflegungs‐ und Übernachtungskosten sind von den Teilnehmern selbst zu bezahlen. Bei alpinen Kursen wird von der Sektion in der Regel Halbpension auf den Hütten vorreserviert. Die Kursgebühr ist zum Anmeldeschluss fällig. Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt im Bankeinzugsverfahren. Die Ermächtigung dazu ist auf dem Anmeldeformular auszufüllen.

 

7. Ausrüstung

Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung (Ausrüstungsliste bzw. in den Teilnehmerinformationen oder in der Vorbesprechung angegebene Ausrüstung) ist zwingend erforderlich. Abweichungen hiervon sind nur in schriftlicher Abstimmung mit dem Kursleiter möglich. Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Ausrüstung kann – soweit in den Ausrüstungslisten angegeben – teilweise von der Sektion gestellt werden, solange der Vorrat reicht. Leihausrüstung muss vorreserviert und vom Teilnehmer vor dem Kurs auf der Geschäftsstelle abgeholt werden, siehe „Allgemeine Ausleihbedingungen der Sektion Schwaben“ unter www.alpenverein‐schwaben.de. Ausnahme: Für Grund‐ und Schnupperkurse wird Leihausrüstung gesammelt reserviert und kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Aufbau‐, Fortgeschrittenenkursen und Touren wird Ausrüstung gegen Gebühr zur Verfügung gestellt. Seile werden von der Sektion für Kursleiter zur Verfügung gestellt.

 

8. Haftung und Versicherung/Erhöhtes Risiko im Gebirge und im Ausland

Bei Unfällen bestehen Ersatz‐ oder Entschädigungsansprüche nur im Rahmen der bestehenden Versicherungen für Kursleiter und Kursteilnehmer (siehe Versicherungsinfos unter www.alpenverein‐schwaben.de). Veranstaltungen im Gebirge sowie andere sportliche Aktivitäten sind nie ohne Risiko. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg‐ und Klettersport ein erhöhtes Unfall‐ und Verletzungsrisiko besteht, z.B. durch Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Abrutschgefahr usw. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige Betreuung durch unsere Tourenleiter nie vollkommen reduziert oder ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten vom DAV ausgebildete Fachübungsleiter, nicht staatlich geprüfte Berg‐ und Skiführer. Das alpine Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen.

Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs‐ und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Teilnehmer deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z.B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.

 

9. An- und Abreise

Die Veranstaltungen beginnen jeweils bei den in der Ausschreibung genannten Orten. Die An‐ und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Die An‐ und Abreise mit Privatfahrzeugen in Fahrgemeinschaften findet für die Insassen generell auf eigene Gefahr statt. Die Kosten werden in der Regel unter den Insassen geteilt.

 

Wichtiger Hinweis:

Änderungen vorbehalten. Bitte aktuelle Ausschreibung im Internet beachten unter www.alpenvereinschwaben.de!

 

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an.