Ehrenordnung der Sektion Schwaben im DAV

Ehrenordnung der Sektion Schwaben im DAV


1. Grundsätze
Die Sektion Schwaben ehrt Personen, die sich um die Förderung und Verwirklichung der Sektionsziele (siehe Satzung, §§ 2 und 3) besondere Verdienste erworben haben. Ebenso werden langjährige, ehrenamtliche Tätigkeit, hervorragende und vorbildliche, alpinsportliche Leistungen sowie Aktivitäten im Natur-, Umwelt- und Klimaschutz in den Hochgebirgen, besonders in den Alpen, und in den Mittelgebirgen ausgezeichnet.

2. Auszeichnungen
Die Sektion Schwaben vergibt folgende Auszeichnungen:
- Ehrennadel in Bronze
- Ehrennadel in Silber
- Ehrennadel in Gold
- Ehrenmitgliedschaft

3. Voraussetzungen
Die Beurteilung hervorragender und vorbildlicher Leistungen erfolgt durch den
Vorstand der Sektion, gegebenenfalls in Abstimmung mit der vorschlagenden
Abteilung, Bezirksgruppe oder Gruppe der Sektion. Die Voraussetzungen für die Ehrungen sind zum einen langjährige ehrenamtliche Tätigkeit und oder herausragende Einzelleistungen. Im Falle besonders lang anhaltender ehrenamtlicher Tätigkeit sollen generell folgende Voraussetzungen zu Grunde gelegt werden:
- Ehrennadel in Bronze für 1Ojährige verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit
- Ehrennadel in Silber für über 15jährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit
- Ehrennadel in Gold für über20jährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit mit besonderen Verdiensten um die Sektion
- Ehrenmitgliedschaft für eine weitere verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit nach Erhalt der Ehrennadel in Gold, für eine langjährige besonders verantwortungsvolle Tätigkeit in einem Organ der Sektion oder für herausragende Leistungen zur Verwirklichung der genannten Sektionsziele.
Die Ehrung ist im Regelfall für Mitglieder der Sektion Schwaben bestimmt. Bei
besonderen Leistungen oder Verdiensten um die Sektionsziele können auch
Nichtmitglieder geehrt werden.

4. Antragstellung
Antrag auf Ehrung einer Person kann von jedem Mitglied und jedem Organ sowie jeder Abteilung, Bezirksgruppe oder Gruppe der Sektion an den Vorstand gestellt werden. Sofern die vorgeschlagene Ehrung im Zusammenhang mit der Tätigkeit in einer Abteilung, Bezirksgruppe oder Gruppe steht, soll der Antrag möglichst durch diese oder von deren Leitung gestellt werden.
5. Entscheidung über die Vergabe
Die Entscheidung über die Vergabe trifft
- für die Ehrennadeln in Bronze, Silber und Gold: Der Vorstand der Sektion, gegebenenfalls nach positivem Votum der davon betroffenen und/oder vorschlagenden Gruppierung,
- für die Ehrenmitgliedschaft: Der Hauptausschuss der Sektion, auf Vorschlag des Vorstands.
Die Beschlussfassung kann, insbesondere bei terminlicher Begründung, auf
schriftlichem Wege erfolgen.

6. Ort und Rahmen der Ehrung
Die Ehrung soll möglichst im Rahmen einer Sektionsveranstaltung, vorrangig in der Mitgliederversammlung der Sektion oder in der Mitgliederversammlung einer Abteilung oder Bezirksgruppe, stattfinden.
Beschlossen durch den Vorstand am 23.02.2012, durch den Hauptausschuss am 25.04.2012, durch die Mitgliederversammlung am 14.11.2013.