Tagesordnung
Gemeinsames Ankommen, Kennenlernen und Einstimmen auf die Jugendvollversammlung.
Am Anfang prüfen wir erst einmal die Beschlussfähigkeit (sind die Voraussetzungen gegeben, dass überhaupt gewählt und abgestimmt werden kann und die Ergebnisse grundsätzlich gültig sind) und erklären die Regeln der Jugendvollversammlung (bspw. wer ist stimmberechtigt oder wie wird abgestimmt).
Außerdem stellen sich die Menschen vor, die an diesem Tag beteiligt sind.
Nach dem wir gut eingestimmt sind, dann es mit der Tagesordnung weitergehen.
Hier können Anmerkungen zum Protokoll der letzten Jugendvollversammlung gemacht werden, sollte etwas unklar formuliert sein oder gar einen Fehler enthalten. Wenn es keine Anmerkungen oder Änderungen mehr gibt, dann wird das Protokoll genehmigt und somit bestätigt, dass alles richtig ist.
Das Protokoll der letzten Jugendvollversammlung findet ihr hier: Protokoll der Jugendvollversammlung 2024
Der Jugendausschuss sind eure Jugendvertreter*innen, die sich während des Jahres um die Themen und Anliegen der Sektionsjugend kümmern und Entscheidungen treffen, die die Jugendarbeit im Verein betreffen.
Die Zusammensetzung des Jugendausschusses wird jedes Jahr in der Jugendvollversammlung neu gewählt.
Die Delegierten vertreten die Sektionsjugend bei den Versammlungen der jdav BaWü (Landesjugendversammlung) und der jdav (Bundesjugendversammlung).
Mehr Infos findet ihr: zur Delegiertenwahl
An unserem Kiosk werdet ihr alle Infos rund um die Jugendarbeit bekommen. Die einzelnen Kinder- und Jugendgruppen in den Bezirksgruppen zeigen, was sie machen. Aber ihr bekommt auch Einblicke in die Finanzen (alles, was mit Geld zu tun hat) der Jugend und wissenswertes zu unserer Jugendhütte, dem Werkmannshaus, auf der Schwäbischen Alb.
Zusätzlich habt ihr auch die Möglichkeit uns Rückmeldung zu geben und Wünsche loszuwerden.
Du hast ein Thema, das noch fehlt und über das die Jugendvollversammlung entscheiden soll? Dann kannst du dein Anliegen mit einer kurzen Begründung per E-Mail an das Jugendreferent*innen-Team (juref_team@alpenverein-schwaben.de) schicken. Anträge können bis spätestens 1. September 2025 schriftlich eingereicht werden.
Hier klären wir was es sonst noch zu wissen gibt.