Fragen & Antworten zur Mitgliedschaft

Es gibt unterschiedliche Arten der Mitgliedschaft – abhängig zum Beispiel vom Alter oder davon, ob noch andere Personen aus demselben Haushalt Mitglied sind oder werden möchten. Eine Übersicht der Arten und Beiträge gibt es hier.

Du willst Mitglied bei der Sektion Schwaben werden? Freut uns! Zur Beantragung hast Du folgende drei Möglichkeiten:


Onlineantrag
Nutze am besten unser Online-Formular auf der Startseite und erhalte schon am Folgetag den vorläufigen Mitgliedsausweis per E-Mail. Dieser vorläufige Ausweis ist 4 Wochen gültig. Deinen finalen DAV Ausweis senden wir Dir bequem per Post zu.

Aufnahmeantrag
Alternativ funktioniert Deine Anmeldung bei uns auch auf dem klassischen Weg: Aufnahmeantrag ausdrucken, ausfüllen und per Post oder Fax unterschrieben an uns zurücksenden. Nach Eingang wird dieser schnellstmöglich bearbeitet.

Persönlich
Natürlich sind wir auch persönlich für Dich da. Gerne vorher bei den Kollegen aus der Mitgliederverwaltung einen Termin vereinbaren, den Aufnahmeantrag ausgefüllt und etwas Zeit mitbringen. Wir erstellen den Mitgliedsausweis dann sofort bei uns vor Ort in der Servicestelle im AlpinZentrum auf der Waldau.

Und dann: Willkommen im Club!

 

Nein, eine Aufnahmegebühr gibt es bei der Sektion Schwaben nicht.

Eine aktuelle Übersicht der Kosten findest Du hier.

Der Mitgliedsbeitrag wird bei der Neuaufnahme umgehend und dann für die kommenden Jahre der Mitgliedschaft jeweils am 02. Januar vom angegebenen Bankkonto per SEPA-Lastschrifteinzug abgebucht. Kreditkartenzahlungen können wir aus Kostengründen nicht akzeptieren.

Ja, Ermäßigungen sind in den folgenden Fällen möglich:


Beitragsreduzierung für Rentner (über 70 Jahre alt)
Wenn Du mindestens 71 Jahre alt bist, kann Dein Mitgliedsbeitrag auf Wunsch reduziert werden. Bitte sende uns hierzu jeweils bis zum 15. Oktober des jeweiligen Jahres einen schriftlichen Antrag per Post oder Mail zu. Falls eine Beitragsreduzierung nicht gewünscht ist, dann bleibt alles beim Alten und Dein Beitrag hilft uns dabei, Hütten, Wege und bergsportliche Angebote zu finanzieren. Wir danken Dir dafür!

Aktive Bergwachtmitglieder (über 25 Jahre)
Aktive Bergwachtmitglieder ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, können gegen einen jährlichen Nachweis – der bis spätestens 15. Oktober des laufenden Jahres schriftlich eingereicht werden muss - die vergünstigte Beitragskategorie erhalten.

Beitragsermäßigung im Sonderfall
Du bist Mitglied bei der Sektion Schwaben oder überlegst, Mitglied zu werden, siehst Dich jedoch momentan nicht in der Lage, unsere Beiträge in vollem Umfang zu bezahlen? Dann melde Dich doch gerne direkt bei Kerstin Ruch (kerstin.ruch@alpenverein-schwaben.de). Wir versuchen dann gemeinsam eine geeignete Lösung zu finden.

 

Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz des Alpinen Sicherheits-Services (ASS) bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard).

Mehr Informationen zum Thema Versicherung findest Du auf der Webseite des Bundesverbandes.

Alle Vorteile der Mitgliedschaft, wie die Versicherungsleistungen, gelten beim Onlineantrag ab 00.01 Uhr des folgenden Tages.

Bei Mitgliedsanträgen, die uns persönlich oder via Post erreichen, benötigt es eine gewisse Vorlaufzeit. Sobald Du in unserem EDV-System eingetragen bist und der laufende Mitgliedsbeitrag erbracht worden ist, treten alle Leistungen in Kraft.

 

Bei der Anmeldung über das Onlineformular, erreicht Dich ein vorläufiger Mitgliedsausweis zum Ausdrucken direkt am Folgetag der Anmeldung.

In allen anderen Fällen der Anmeldung, also per Fax oder postalisch, benötigen wir eine kleine Bearbeitungszeit. Wir versuchen aber immer, Deinen Antrag so rasch wie möglich zu bearbeiten. Hinzu kommt der Postversand von 1 bis 2 Werktagen. Ein bisschen gedulden musst Du Dich also. Wenn es richtig schnell gehen soll, ist die Wahl des Onlineformulars immer die beste Variante.

Na klar. Wichtig ist, dass ihr im selben Haushalt lebt und der Lastschrifteinzug von einem Konto erfolgt. Dann steht der Beantragung einer A- und B-Mitgliedschaft nichts mehr im Wege.

Eine Familienmitgliedschaft besteht im Kern aus einem A- und einem B-Mitglied. Alle im Haushalt lebenden Kinder (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) erhalten nach entsprechender Anmeldung über den Aufnahmeantrag eine kostenfreie Mitgliedschaft bei der Sektion. 

Die Mitgliedschaft gilt jeweils vom 01. Januar des Jahres der Beantragung bis zum 31. Dezember des selben Jahres. Bei bezahltem Beitrag für das Folgejahr, ist der Mitgliedsausweis mit einem Überlappungszeitraum von insgesamt 3 Monaten, vom 01. Dezember bis zum Versand des neuen Ausweises gültig (28. Februar des Folgejahres).

Du bist umgezogen oder nutzt vermehrt die Angebote anderer Sektionen? Kein Problem, die DAV-Familie ist groß und ein Wechsel zu einer anderen Sektion ist zu jeder Zeit möglich. Beim Wechsel in die Sektion Schwaben fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Damit wir Dich als neues Mitglied übernehmen können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Kündigungsbestätigung Deiner bisherigen Sektion
  • Aufnahmeantrag der künftigen Sektion (also in unserem Fall den Antrag der Sektion Schwaben)

Wenn diese Unterlagen vollständig vorliegen, können wir Dich als neues Mitglied bei uns im System anlegen und Deinen neuen Mitgliedsausweis ausstellen.

Wichtig zu wissen: Wenn Du im Laufe des Kalenderjahres kündigst, dann wurde Dein Jahresbeitrag bereits von Deiner bisherigen Sektion eingezogen. Das macht aber nichts und ist völlig in Ordnung. Wir ziehen dann einfach ab dem dann folgenden Beitragsjahr Deiner Mitgliedschaft Deinen Jahresbeitrag ein.

 

Ja, der in der Mitgliedschaft enthaltene Versicherungsschutz ASS (Alpiner Sicherheits-Service) bleibt auch während eines Sektionswechsels bestehen. Denn nach der Kündigung bei der bisherigen Sektion ist die Mitgliedschaft dort noch bis zum Ende des Jahres gültig. Da beim Sektionswechsel vor Ablauf dieser Frist bei der neuen Sektion eine Anmeldung erfolgt, bleibt die Versicherung bestehen.

Ja, das ist möglich. Alleinerziehende Mütter und Väter können auf schriftlichen Antrag ihre Kinder (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) vom Mitgliedsbeitrag befreien lassen.

Nein. Das ist nicht möglich, da es sich bei dem Mitgliedsbeitrag nicht um einen Förder- oder Spendenbeitrag handelt. Mitglieder erhalten beim DAV umfangreiche Gegenleistungen z.B. in Form von Versicherungsleistungen, vergünstigten Übernachtungen auf Hütten, rabattierten Eintritten bei unseren Kletterhallen oder die kostenlose Zusendung von Mitgliedermagazinen. Aus diesem Grund können keine Spendenbescheinigungen für den Mitgliedsbeitrag ausgestellt werden.

Schade, dass Du die Sektion Schwaben verlassen möchtest. Sprich uns gerne an, falls wir vorab noch etwas für Dich tun können oder Fragen offen sind.

Generell ist eine Kündigung der Mitgliedschaft zum Jahresende jeweils schriftlich per Mail, Fax oder postalisch an die Geschäftsstelle der Sektion bis zum 30. September des laufenden Jahres möglich. Nach Eingang wird Deine Kündigung natürlich noch mal schriftlich durch uns bestätigt.