Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft bei der DAV Sektion Schwaben:
Nein, wir erheben aktuell keine Aufnahmegebühr.
Hier haben wir dir alle Kosten und Varianten einer Mitgliedschaft bei uns zusammengefasst.
Beitragsreduzierung für Rentnerinnen Rentner (über 70 Jahre alt)
Wenn du mindestens 71 Jahre alt bist, kann dein Mitgliedsbeitrag auf Wunsch reduziert werden. Bitte sende uns hierzu bis zum 15. Oktober des jeweiligen Jahres einen schriftlichen Antrag per Post oder Mail zu. Falls eine Beitragsreduzierung nicht gewünscht ist, dann bleibt alles beim Alten und dein Beitrag hilft uns dabei, Hütten, Wege und bergsportliche Angebote zu finanzieren. Wir danken dir dafür!
Aktive Bergwachtmitglieder (über 25 Jahre)
Aktive Bergwachtmitglieder ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, können gegen einen jährlichen Nachweis – der bis spätestens 15. Oktober des laufenden Jahres schriftlich eingereicht werden muss – die vergünstigte Beitragskategorie erhalten.
Ermäßigung für Schwerbehinderte
Gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit einem GdB von mind. 50 erhaltet ihr eine Beitragsermäßigung.
Beitragsermäßigung im Sonderfall
Du bist Mitglied bei der Sektion Schwaben oder überlegst, Mitglied zu werden, siehst dich jedoch momentan nicht in der Lage, unsere Beiträge in vollem Umfang zu bezahlen? Dann melde dich gerne direkt bei Kerstin. Wir versuchen dann gemeinsam eine geeignete Lösung zu finden.
Ja, wichtig ist, dass ihr im selben Haushalt lebt und der Lastschrifteinzug von einem Konto erfolgt. Dann steht der Beantragung einer A- und B-Mitgliedschaft nichts mehr im Wege.
Eine Familienmitgliedschaft besteht im Kern aus einem A- und einem B-Mitglied. Alle im Haushalt lebenden Kinder (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) erhalten nach entsprechender Anmeldung über den Aufnahmeantrag eine kostenfreie Mitgliedschaft bei der Sektion.
Ja, das ist möglich. Alleinerziehende Mütter und Väter können auf schriftlichen Antrag ihre Kinder (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) vom Mitgliedsbeitrag befreien lassen.
Alle Vorteile der Mitgliedschaft, wie die Versicherungsleistungen, gelten beim Onlineantrag ab 00:01 Uhr des folgenden Tages.
Bei Mitgliedsanträgen, die uns persönlich oder via Post erreichen, benötigt es eine gewisse Vorlaufzeit. Sobald Du in unserem EDV-System eingetragen bist und der laufende Mitgliedsbeitrag erbracht worden ist, treten alle Leistungen in Kraft.
Bei der Anmeldung über das Onlineformular, erreicht dich ein vorläufiger Mitgliedsausweis zum Ausdrucken direkt am Folgetag der Anmeldung.
In allen anderen Fällen der Anmeldung, also per Fax oder postalisch, benötigen wir eine kleine Bearbeitungszeit. Wir versuchen stets, deinen Antrag so rasch wie möglich zu bearbeiten. Hinzu kommt der Postversand von 2 bis 3 Werktagen. Ein bisschen gedulden musst du dich in diesem Fall also. Wenn es richtig schnell gehen soll, ist die Wahl des Onlineformulars immer die beste Variante.
Über „Mein.Alpenverein“ habt ihr die Möglichkeit, die in der Mitgliederverwaltung gespeicherten Daten selbst zu pflegen – zum Beispiel bei Adressänderungen, einem Kontowechsel oder der An- und Abmeldung von Mitgliederzeitungen und dem Newsletter.
Folgende Daten können geändert werden:
Adresse
Bankdaten
Beruf
Telefonnummer
Mailadresse
Bezug DAV Mitgliederzeitung (Panorama)
Bezug Mitgliederzeitung der Sektion Schwaben (Schwaben Alpin)
Bezug Newsletter der Sektion Schwaben
Und so geht's:
Via Mein.Alpenverein.de erreicht ihr die Startseite der DAV Mitgliederverwaltung „Mein.Alpenverein“
Bei erstmaliger Nutzung muss eine Registrierung über den Navigationspunkt „Konto erstellen“ erfolgen
Die einmalige Registrierung erfolgt durch Eingabe eurer Mitgliedsnummer, den letzten 4 Stellen eurer IBAN sowie eurer E-Mail-Adresse
Per Klick auf den an diese E-Mail-Adresse zugesandten Bestätigungslink und nach Eingabe eines persönlichen Passworts, kann die Registrierung final bestätigt werden. Hierauf folgt eine offizielle Bestätigungsmail mit dem Link zum Portal
Über den Navigationspunkt „Anmeldung“ könnt ihr eure persönlichen Daten unkompliziert zu jeder Zeit selbst bearbeiten
Bitte beachtet, dass die getätigten Änderungen zunächst intern verarbeitet werden müssen. Es dauert in der Regel ein paar Werktage, bis Änderungen in „Mein.Alpenverein“ angezeigt werden.
Bitte beachtet:
Bei einer Familienmitgliedschaft können Adress- und Kontoänderungen nur vom jeweiligen A- oder B-Mitglied geändert werden.
Adress- und Kontoänderungen eines Haushalts werden auf alle Mitglieder des Haushalts übertragen
Junior*innen im Familienverbund können nur ihre Kommunikationsdaten (Tel., E-Mail) und den Empfang der Mitgliederzeitungen und des Newsletters ändern.
Kündigungen der Mitgliedschaft und Änderungen, die zur Auflösung der Familienmitgliedschaft führen, können nicht via „Mein.Alpenverein“ vorgenommen werden. Bitte kontaktiert hierzu direkt unsere Mitgliederverwaltung.
Der Mitgliedsbeitrag wird bei der Neuaufnahme umgehend und dann für die kommenden Jahre der Mitgliedschaft jeweils am 2. Januar vom angegebenen Bankkonto per SEPA-Lastschrifteinzug abgebucht. Kreditkartenzahlungen können wir aus Kostengründen leider nicht akzeptieren.
Die Mitgliedschaft gilt jeweils vom 1. Januar des Jahres der Beantragung bis zum 31. Dezember des selben Jahres. Bei bezahltem Beitrag für das Folgejahr, ist der Mitgliedsausweis mit einem Überlappungszeitraum von insgesamt 3 Monaten, vom 1. Dezember bis zum Versand des neuen Ausweises gültig (28. Februar des Folgejahres).
Du bist umgezogen oder nutzt vermehrt die Angebote anderer Sektionen? Kein Problem, die DAV-Familie ist groß und ein Wechsel zu einer anderen Sektion ist zu jeder Zeit möglich. Beim Wechsel in die Sektion Schwaben fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Melde dich dafür einfach online bei uns an und sende uns zusätzlich per E-Mail die Kündigungsbestätigung deiner bisherigen Sektion.
Wenn diese Unterlagen vollständig vorliegen, können wir dich als neues Mitglied bei uns im System anlegen und dir deinen neuen Mitgliedsausweis ausstellen.
Wenn du im Laufe des Kalenderjahres kündigst, dann wurde dein Jahresbeitrag bereits von deiner bisherigen Sektion eingezogen. Wir ziehen ab dem dann folgenden Beitragsjahr den Jahresbeitrag deiner Mitgliedschaft ein.
Der in der Mitgliedschaft enthaltene Versicherungsschutz ASS (Alpiner Sicherheits-Service) bleibt auch während eines Sektionswechsels bestehen. Denn nach der Kündigung bei der bisherigen Sektion ist die Mitgliedschaft dort noch bis zum Ende des Jahres gültig. Da beim Sektionswechsel vor Ablauf dieser Frist bei der neuen Sektion eine Anmeldung erfolgt, bleibt die Versicherung bestehen.
Nein. Das ist nicht möglich, da es sich bei dem Mitgliedsbeitrag nicht um einen Förder- oder Spendenbeitrag handelt. Mitglieder erhalten beim DAV umfangreiche Gegenleistungen z. B. in Form von Versicherungsleistungen, vergünstigten Übernachtungen auf Hütten, rabattierten Eintritten bei unseren Kletterhallen oder die kostenlose Zusendung von Mitgliedermagazinen. Aus diesem Grund können keine Spendenbescheinigungen für den Mitgliedsbeitrag ausgestellt werden.
Schade, dass Du die Sektion Schwaben verlassen möchtest. Sprich uns gerne an, falls wir vorab noch etwas für Dich tun können oder Fragen offen sind.
Generell ist eine Kündigung der Mitgliedschaft zum Jahresende jeweils schriftlich per E-Mail, Fax oder postalisch an unsere Geschäftsstelle bis zum 30. September des laufenden Jahres möglich. Nach Eingang wird deine Kündigung schriftlich durch uns bestätigt.
Rückfrage zur Mitgliedschaft
Du hast Fragen zur Mitgliedschaft? Kontaktiere uns gerne telefonisch, komm in eine unserer Servicestellen oder sende uns hier eine Nachricht!