1. Allgemeines
Das Schwabenhaus ist eine allgemein zugängliche Selbstversorgerhütte der Sektion Schwaben des Deutschen Alpenvereins. Zutritt haben sowohl Mitglieder der Sektion als auch Mitglieder anderer Sektionen und Nichtmitglieder.
Neue Reservierungen sowie Änderungen bestehender Reservierungen müssen schriftlich bei uns eingehen.
Termine können frühestens 1 Jahr im Voraus, ab dem 1. Tag um 00:00 Uhr des jeweiligen Monats, reserviert werden. Wenn Sie beispielsweise für den Zeitraum vom 24.–27. Januar buchen wollen, können Sie ab dem 1. Januar des Vorjahres reservieren. Eingänge, die zu einem früheren Zeitpunkt bei uns eingehen, werden nicht beachtet.
Für die Weihnachts- und Faschingsferien gelten gesonderte Bedingungen: Buchungen sind den unten aufgeführten Buchungsgruppen vorbehalten und eine Belegung des kompletten Hauses ist während dieser Zeiträume nicht möglich.
Es greifen folgende Anmeldefristen:
Weihnachtsferien:
- Familiengruppen der Sektionab 1.12. (Vorjahr)
- Mitglieder der Sektion mit schulpflichtigen Kindern ab 1.1. (lfd. Jahr)
- Mitglieder DAV ab 1.3. (lfd. Jahr)
- Nichtmitglieder ab 1.9. (lfd. Jahr)
Faschingsferien:
- Familiengruppen der Sektionab ab 1.2. (Vorjahr)
- Mitglieder der Sektion mit schulpflichtigen Kindern ab 1.3. (Vorjahr)
- Mitglieder DAV ab ab 1.5. (Vorjahr)
- Nichtmitglieder ab 1.11. (Vorjahr)
2. Anmeldung und Bestätigung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich bei der Servicestelle der Sektion Schwaben (Kontaktdaten siehe oben). Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Für Gruppen, die das gesamte Haus belegen, ist eine Anzahlung von 60 % des Pauschalpreises, für alle anderen der komplette Übernachtungspreis inkl. Gästetaxe als Vorauszahlung fällig. Erst dann erfolgt eine schriftliche Bestätigung und die Reservierung ist verbindlich.
3. Abrechnung und Bezahlung
Bei der Buchung erhalten Sie einen Abrechnungsbogen. Bitte füllen Sie diesen (pro Gruppe) aus und schicken ihn an die Sektion zurück.
Die Übernachtungsgebühr inkl. Gästetaxe bzw. Anzahlung ist zeitnah, bis spätestens 12 Wochen vor dem Anreisetag zu überweisen.
Die Bankdaten entnehmen Sie dem Abrechnungsbogen.
4. Rücktritt & Stornierung
Es wird ein entsprechender Prozentsatz des Übernachtungspreises als Ausfallgebühr einbehalten:
- bis 12 Wochen vor Anreise: kostenfreie Stornierung
- 12 bis 6 Wochen vor Anreise: Stornierungskosten = 30 % des Übenachtungspreises
- ab 6 Wochen vor Anreise: Stornierungskosten = 60 % des Übenachtungspreises
- ab 1 Woche vor Anreise: Stornierungskosten = 100 % des Übenachtungspreises
Die Absage einzelner Zimmer wird als gewöhnliche Stornierung gehandhabt.
5. Meldevorschriften
Jede*r Besucher*in ist verpflichtet, sich gemäß dem österreichischen Meldegesetz an- und abzumelden. Meldezettel liegen auf der Hütte aus. Die ausgefüllten Meldezettel sind bei der Hausverwaltung abzugeben.
6. Hausverwaltung
Die Betreuung des Schwabenhauses erfolgt durch die von der Sektion Schwaben bestellte Verwalterin, Frau Doreen Maurer, Tel. +43 664 4607008. Diese ist vor Anreise zu kontaktieren und übernimmt die Schlüsselübergabe und Einweisung des Hüttendienstes vor Ort.
7. Hüttendienst
Dem Hüttendienst obliegt die Überwachung und Einhaltung dieser Hüttenordnung. Er kann bei Verstößen einen Hüttenverweis erteilen.
Wird die Hütte nur von einer Gruppe belegt, so übernimmt der Leiter dieser Gruppe den Hüttendienst. Sind mehrere Gruppen gleichzeitig auf der Hütte, so obliegt diese Aufgabe den Gruppenleitern gemeinsam.
Besondere Aufgaben des Hüttendienstes sind:
- Einweisung in die Reinigungsarbeiten und Überwachung der Hüttenreinigung und der Müllentsorgung
- Überwachung der Hüttenruhe
- Schließen sämtlicher Fenster und Außentüren beim Verlassen der Hütte
- Aufräumen der Tische und Stühle vor dem Haus (unter das Vordach am Eingang)
- Vor Abreise Hüttendurchgang mit Hausverwalter
8. Hüttenbenutzung
- Schlafräume, Aufenthaltsräume, Küche, Flure und Treppen dürfen nicht mit Ski- oder Bergstiefel betreten werden. Diese sind in dem dafür vorgesehenen Schuhraum abzustellen.
- Bettwäsche/Schlafsäcke sind mitzubringen. Hüttenschlafsäcke können auch käuflich erworben werden. Es darf nur mit Bettwäsche (Leintuch/Bezüge) oder DAV-Schlafsack übernachtet werden.
- Rauchen und Verwenden von offenem Feuer ist im gesamten Haus feuerpolizeilich untersagt.
- Bei der Küchenbenutzung ist auf die pflegliche Behandlung der Kücheneinrichtung zu achten; dies gilt insbesondere für die vorhandenen elektrischen Geräte, Herde und Spülen.
- Geschirr- und Glasbruch ist durch eine entsprechende Eintragung im Abrechnungsbogen zu regulieren und der Hausverwalterin mitzuteilen.
- Geschirrtücher sind mitzubringen.
9. Reinigung
- Die Hütte ist besenrein, in einem sauberen Zustand wieder zu verlassen.
- Komplettreinigung der Zimmer: Mülleimer leeren, Spiegel + Waschbecken nass reinigen, Betten und Böden saugen
- Küche (Geschirr, Küchenutensilien, Arbeitsflächen) unmittelbar nach Benutzung zu säubern und vor Abreise besenrein zu hinterlassen
- Aufenthaltsräume, Flure, Treppen, Waschräume und WC´s sind besenrein zu hinterlassen
- Müll ist in den vorgesehenen Behältnissen zu deponieren
- Putzgeräte sind aufzuräumen
- Jede*r Besucher*in ist verpflichtet, bei der Reinigung nach Anweisung des Hüttendienstes mitzuhelfen!
10. Hüttenruhe
Grundsätzlich ist von 23 bis 6 Uhr Hüttenruhe. Für die Einhaltung ist der Hüttendienst verantwortlich.
In Ausnahmefällen kann die Zeit der Hüttenruhe durch den Hüttendienst verkürzt werden. Dies ist aber nur bei Einwilligung aller Nächtigungsgäste möglich!!!
11. Sonstiges
Haustiere: Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Außnahmen sind nicht möglich.
MIT RESERVIERUNG WIRD DIESE HÜTTENORDNUNG ANERKANNT !