Als Mitglied im Deutschen Alpenverein hast du viele Vorteile:
Bergsport
- in Ausbildungskursen alles Wichtige rund um den Bergsport lernen
- attraktives Tourenprogramm unter qualifizierter Führung nutzen
- Tourenpartner*innen und Gleichgesinnte kennenlernen
- günstiger Materialverleih
Information
- kostenloser Zugriff auf Karten, Führer und Bücher in unserer Bibliothek
- viermal im Jahr das Mitgliedermagazin Schwaben Alpin und sechsmal im Jahr das Bergsteigermagazin DAV Panorama kostenlos frei Haus
Hütten
- vergünstigte Übernachtung auf über 2.000 Alpenvereinshütten
- exklusiver Zugang zu unseren Selbstversorgerhütten
- vergünstigtes Bergsteigeressen und -getränk
Sicherheit
- weltweiter Versicherungsschutz bei allen Bergsportarten mit dem alpinen Sicherheits Service (ASS)
- aktuelle Informationen zur Sicherheit im Bergsport, aufbereitet von der DAV-Sicherheitsforschung
Gesundheit
- Stempel im Bonusheft der Krankenkassen
Klettern
- günstige Eintrittspreise in unseren Kletterhallen
- exklusiver Zugang zu Klettermöglichkeiten in der Region
- deutschlandweit vergünstigter Zugang zu den DAV-Kletteranlagen
- Förderprogramme für Nachwuchs- und Spitzenkletterer
Aktuelles rund um die Mitgliedschaft
So kannst Du Mitglied bei uns werden:
Online Mitglied werden
Einfach den Onlineantrag ausfüllen, absenden und sofort Mitglied sein.
Per Post oder E-Mail
Alternativ zum Onlineantrag kannst du auch unser Anmelde-Formular ausdrucken und an uns per Post senden.
Freunde als Mitglieder werben - Prämie erhalten
Du hast ein Familienmitglied oder einen Freund bzw. eine Freundin von den Vorteilen einer Mitgliedschaft bei uns überzeugt? Dann such dir eine unserer attraktiven Prämien aus.
Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft
Nein, wir erheben aktuell keine Aufnahmegebühr.
Hier haben wir dir alle Kosten und Varianten einer Mitgliedschaft bei uns zusammengefasst.
Beitragsreduzierung für Rentnerinnen Rentner (über 70 Jahre alt)
Wenn du mindestens 71 Jahre alt bist, kann dein Mitgliedsbeitrag auf Wunsch reduziert werden. Bitte sende uns hierzu bis zum 15. Oktober des jeweiligen Jahres einen schriftlichen Antrag per Post oder Mail zu. Falls eine Beitragsreduzierung nicht gewünscht ist, dann bleibt alles beim Alten und dein Beitrag hilft uns dabei, Hütten, Wege und bergsportliche Angebote zu finanzieren. Wir danken dir dafür!
Aktive Bergwachtmitglieder (über 25 Jahre)
Aktive Bergwachtmitglieder ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, können gegen einen jährlichen Nachweis – der bis spätestens 15. Oktober des laufenden Jahres schriftlich eingereicht werden muss – die vergünstigte Beitragskategorie erhalten.
Beitragsermäßigung im Sonderfall
Du bist Mitglied bei der Sektion Schwaben oder überlegst, Mitglied zu werden, siehst dich jedoch momentan nicht in der Lage, unsere Beiträge in vollem Umfang zu bezahlen? Dann melde dich gerne direkt bei Kerstin. Wir versuchen dann gemeinsam eine geeignete Lösung zu finden.
Ja, wichtig ist, dass ihr im selben Haushalt lebt und der Lastschrifteinzug von einem Konto erfolgt. Dann steht der Beantragung einer A- und B-Mitgliedschaft nichts mehr im Wege.
Eine Familienmitgliedschaft besteht im Kern aus einem A- und einem B-Mitglied. Alle im Haushalt lebenden Kinder (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) erhalten nach entsprechender Anmeldung über den Aufnahmeantrag eine kostenfreie Mitgliedschaft bei der Sektion.
Ja, das ist möglich. Alleinerziehende Mütter und Väter können auf schriftlichen Antrag ihre Kinder (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) vom Mitgliedsbeitrag befreien lassen.
Alle Vorteile der Mitgliedschaft, wie die Versicherungsleistungen, gelten beim Onlineantrag ab 00:01 Uhr des folgenden Tages.
Bei Mitgliedsanträgen, die uns persönlich oder via Post erreichen, benötigt es eine gewisse Vorlaufzeit. Sobald Du in unserem EDV-System eingetragen bist und der laufende Mitgliedsbeitrag erbracht worden ist, treten alle Leistungen in Kraft.
Bei der Anmeldung über das Onlineformular, erreicht dich ein vorläufiger Mitgliedsausweis zum Ausdrucken direkt am Folgetag der Anmeldung.
In allen anderen Fällen der Anmeldung, also per Fax oder postalisch, benötigen wir eine kleine Bearbeitungszeit. Wir versuchen stets, deinen Antrag so rasch wie möglich zu bearbeiten. Hinzu kommt der Postversand von 2 bis 3 Werktagen. Ein bisschen gedulden musst du dich in diesem Fall also. Wenn es richtig schnell gehen soll, ist die Wahl des Onlineformulars immer die beste Variante.
Der Mitgliedsbeitrag wird bei der Neuaufnahme umgehend und dann für die kommenden Jahre der Mitgliedschaft jeweils am 2. Januar vom angegebenen Bankkonto per SEPA-Lastschrifteinzug abgebucht. Kreditkartenzahlungen können wir aus Kostengründen leider nicht akzeptieren.
Die Mitgliedschaft gilt jeweils vom 1. Januar des Jahres der Beantragung bis zum 31. Dezember des selben Jahres. Bei bezahltem Beitrag für das Folgejahr, ist der Mitgliedsausweis mit einem Überlappungszeitraum von insgesamt 3 Monaten, vom 1. Dezember bis zum Versand des neuen Ausweises gültig (28. Februar des Folgejahres).
Du bist umgezogen oder nutzt vermehrt die Angebote anderer Sektionen? Kein Problem, die DAV-Familie ist groß und ein Wechsel zu einer anderen Sektion ist zu jeder Zeit möglich. Beim Wechsel in die Sektion Schwaben fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Damit wir dich als Mitglied übernehmen sollen, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Kündigungsbestätigung deiner bisherigen Sektion
- Aufnahmeantrag unserer Sektion
Wenn diese Unterlagen vollständig vorliegen, können wir dich als neues Mitglied bei uns im System anlegen und dir deinen neuen Mitgliedsausweis ausstellen.
Wenn du im Laufe des Kalenderjahres kündigst, dann wurde dein Jahresbeitrag bereits von deiner bisherigen Sektion eingezogen. Wir ziehen ab dem dann folgenden Beitragsjahr den Jahresbeitrag deiner Mitgliedschaft ein.
Der in der Mitgliedschaft enthaltene Versicherungsschutz ASS (Alpiner Sicherheits-Service) bleibt auch während eines Sektionswechsels bestehen. Denn nach der Kündigung bei der bisherigen Sektion ist die Mitgliedschaft dort noch bis zum Ende des Jahres gültig. Da beim Sektionswechsel vor Ablauf dieser Frist bei der neuen Sektion eine Anmeldung erfolgt, bleibt die Versicherung bestehen.
Nein. Das ist nicht möglich, da es sich bei dem Mitgliedsbeitrag nicht um einen Förder- oder Spendenbeitrag handelt. Mitglieder erhalten beim DAV umfangreiche Gegenleistungen z. B. in Form von Versicherungsleistungen, vergünstigten Übernachtungen auf Hütten, rabattierten Eintritten bei unseren Kletterhallen oder die kostenlose Zusendung von Mitgliedermagazinen. Aus diesem Grund können keine Spendenbescheinigungen für den Mitgliedsbeitrag ausgestellt werden.
Schade, dass Du die Sektion Schwaben verlassen möchtest. Sprich uns gerne an, falls wir vorab noch etwas für Dich tun können oder Fragen offen sind.
Generell ist eine Kündigung der Mitgliedschaft zum Jahresende jeweils schriftlich per E-Mail, Fax oder postalisch an unsere Geschäftsstelle bis zum 30. September des laufenden Jahres möglich. Nach Eingang wird deine Kündigung schriftlich durch uns bestätigt.
Servicestelle im AlpinZentrum (Waldau)
Tel.: +49 711 769636-6
Fax: +49 711 769636-89
info@alpenverein-schwaben.de
70597 Stuttgart
Di.: 10–13, 14–18 Uhr
Mi.: 10–13 Uhr
Do.: 10–13, 14–18 Uhr
Fr.: 10–13, 14–16 Uhr