Mitgliedsbeiträge bei der DAV Sektion Schwaben ab 1. Januar 2026
| 90 € |
| A-Mitglied: Erwachsene ab dem vollendetem 25. Lebensjahr |
| 45 € |
| B-Mitglied: Partnermitglied eines A-Mitglieds (Ehe oder eheähnliche Lebensgemeinschaft) |
| 45 € |
| B-Senior: Mitglied ab dem vollendeten 70. Lebensjahr (auf Antrag bis 15.10. für das Folgejahr) |
| 45 € |
| B-Bergwacht: Aktive Bergwachtmitglieder auf Antrag, mit Nachweis |
| 45 € |
| B-Schwerbehindert: Gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises (GdB mind. 50) |
| 45 € |
| C-Mitglied: Gastmitglieder, die als A-Mitglied oder B-Mitglied einer anderen Sektion angehören |
| 45 € |
| D-Junior: ab dem vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr |
| 22,50 € |
| D-Junior schwerbehindert: ab dem vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises (GdB mind. 50) |
| 135 € |
| Familienbeitrag: bestehend aus A- und B-Mitgliedschaft/Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beitragsfrei |
| 20 € |
| E-Kinder/Jugendliche: bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (nur ein Elternteil ist Mitglied) |
| 35 € |
| J-Kinder/Jugendliche: bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Eltern sind Nichtmitglieder) |
| 5 € |
| Bearbeitungsgebühr bei Barzahlung: wird nur bei Nichterteilung einer Lastschrift-Einzugsermächtigung erhoben |
Mitgliedsbeiträge bei der DAV Sektion Schwaben bis 31. Dezember 2025
| 80 € |
| A-Mitglied: Erwachsene ab dem vollendetem 25. Lebensjahr |
| 40 € |
| B-Mitglied: Partnermitglied eines A-Mitglieds (Ehe oder eheähnliche Lebensgemeinschaft) |
| 40 € |
| B-Senior: Mitglied ab dem vollendeten 70. Lebensjahr (auf Antrag bis 15.10. für das Folgejahr) |
| 40 € |
| B-Bergwacht: Aktive Bergwachtmitglieder auf Antrag, mit Nachweis |
| 40 € |
| B-Schwerbehindert: Gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises (GdB mind. 50) |
| 40 € |
| C-Mitglied: Gastmitglieder, die als A-Mitglied oder B-Mitglied einer anderen Sektion angehören |
| 40 € |
| D-Junior: ab dem vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr |
| 20 € |
| D-Junior schwerbehindert: ab dem vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises (GdB mind. 50) |
| 120 € |
| Familienbeitrag: bestehend aus A- und B-Mitgliedschaft/Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beitragsfrei |
| 15 € |
| E-Kinder/Jugendliche: bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (nur ein Elternteil ist Mitglied) |
| 30 € |
| J-Kinder/Jugendliche: bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Eltern sind Nichtmitglieder) |
| 5 € |
| Bearbeitungsgebühr bei Barzahlung: wird nur bei Nichterteilung einer Lastschrift-Einzugsermächtigung erhoben |
Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft
Nein, wir erheben aktuell keine Aufnahmegebühr.
Beitragsreduzierung für Rentnerinnen Rentner (über 70 Jahre alt)
Wenn du mindestens 71 Jahre alt bist, kann dein Mitgliedsbeitrag auf Wunsch reduziert werden. Bitte sende uns hierzu bis zum 15. Oktober des jeweiligen Jahres einen schriftlichen Antrag per Post oder Mail zu. Falls eine Beitragsreduzierung nicht gewünscht ist, dann bleibt alles beim Alten und dein Beitrag hilft uns dabei, Hütten, Wege und bergsportliche Angebote zu finanzieren. Wir danken dir dafür!
Aktive Bergwachtmitglieder (über 25 Jahre)
Aktive Bergwachtmitglieder ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, können gegen einen jährlichen Nachweis – der bis spätestens 15. Oktober des laufenden Jahres schriftlich eingereicht werden muss – die vergünstigte Beitragskategorie erhalten.
Ja, wichtig ist, dass ihr im selben Haushalt lebt und der Lastschrifteinzug von einem Konto erfolgt. Dann steht der Beantragung einer A- und B-Mitgliedschaft nichts mehr im Wege.
Eine Familienmitgliedschaft besteht im Kern aus einem A- und einem B-Mitglied. Alle im Haushalt lebenden Kinder (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) erhalten nach entsprechender Anmeldung über den Aufnahmeantrag eine kostenfreie Mitgliedschaft bei der Sektion.
Ja, das ist möglich. Alleinerziehende Mütter und Väter können auf schriftlichen Antrag ihre Kinder (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) vom Mitgliedsbeitrag befreien lassen.