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Freizeitkonzept kennen und nutzen

Die Grenzen der Kontrollkultur

Gerade in der frühen Phase des Freizeitkonzepts wurden immer wieder die Rufe nach Kontrollen laut. Ein Blick auf die Realität zeigt, dass diese im Stuttgarter Wald weder realistisch sind, noch funktionieren und im Zweifel sogar kontra-produktiv wirken.

Wir setzen uns daher für attraktive Angebote statt Verbote aus. Nicht alles kann und muss man mit Verboten und Kontrollen regeln. Das war und ist mittlerweile glücklicherweise auch unter den meisten Beteiligten Konsens.

Daraus relevante Passagen zu dem Aspekt "Die Grenzen der Kontrollkultur":

S. 94
"(...) Sind die Trails dann erst einmal vorhanden, werden sie sehr stark genutzt. Eine Verhinderung dieser intensiven Nutzung ist mit sporadischen Kontrollen nicht zu erreichen."

S. 179
"Bei der schieren Anzahl von Nutzer*innen verpuffen sporadische Kontrollen durch das Ordnungsamt wirkungslos."

S. 185 ff, sinngemäß
Kontrollen durch das Ordnungsamt oder das alleinige Aufstellen von Tafeln bzw. Aufhängen von Bannern werden als deutlich weniger effizient angesehen. Kontrollen wirken zunächst nur punktuell genau in dem Moment, in dem sie durchgeführt werden. Nur wenn die Kontrollen an gleicher Stelle sehr regelmäßig erfolgen und sich dies „herumspricht“, ist überhaupt von einer Verhaltensänderung auszugehen. Es steht aber zu befürchten, dass die Nutzung sich dann von dem kontrollierten Trail auf irgendeinen anderen illegalen Trail verlagert. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Mountainbike-Nutzung insgesamt reduziert. Wohin sich die Nutzung bei regelmäßiger Kontrolle bestimmter Trails verlagert, ist ohne legales Angebot jedoch nicht vorhersehbar. Im schlimmsten Fall könnten wieder neue Linien entstehen, womit dann niemandem geholfen wäre.

Zudem sind Kontrollen nur dort in Betracht zu ziehen, wo lediglich die Nutzung durch Mountainbiker*innen, aber nicht die Nutzung durch Fußgänger*innen reduziert oder unterbunden werden soll. Dies betrifft also nicht die illegalen Mountainbike-Trails. Denn werden diese illegal angelegten Trails weiterhin durch Fußgänger*innen genutzt, ist die Beunruhigung für die Natur immer noch gegeben und auch eventuell tangierte Waldbiotope o. Ä. werden weiterhin beeinträchtigt. Die Nutzung durch Fußgänger*innen auf den drei Trails der Kategorie 1a (siehe Kapitel 6.4.4 Mountainbike-Trails Priorisierung), auf denen Zählgeräte installiert wurden, beträgt etwa 25 Prozent der Gesamtnutzungen. Auf dem „Indiana Jones Trail“ überwiegt sogar an manchen Tagen die Nutzung durch Fußgänger*innen gegenüber der Nutzung durch Mountainbiker*innen.

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Freizeitkonzept Übersicht


Groß genug starten


Illegalität und Abriss schaden der Natur


Wohnortnahe Trail-Cluster


Lenkung funktioniert


Erwartungsmanagement


Die Grenzen der Kontrollkultur


Ständiger Prozess statt Endpunkt


Das Freizeitkonzept kann man hier nachlesen:
Freizeitkonzept als PDF bei stuttgart.de


Mit der Reihe "Was steht eigentlich im Freizeitkonzept?" wollen wir in Erinnerung rufen, was im Auftrag und auf Kosten des Stuttgarter Garten-, Friedhofs- und Forstamts in einem mehr als einjährigen Bürgerbeteiligungs-Prozess bis Anfang 2022 mit allen Stakeholdern im Konsens erarbeitet wurde. Die dort bereits gefundenen Erkenntnisse und mehrheitlich getragenen Lösungen haben auch heute noch Relevanz und sollten von der Stuttgarter Verwaltung genutzt werden.