Hüttenbesuche in Coronazeiten

Corona Update

Uns alle zieht es zu jeder Jahreszeit raus in die Berge. Nicht nur für einen Tagesausflug sondern auch gerne länger mit einer oder mehreren Hüttenübernachtungen.

Aber was ist momentan überhaupt möglich? Was muss beachtet werden?

Die wichtigsten Daten und Fakten haben wir im Folgenden für euch zusammengefasst. Bitte berücksichtigt, dass wir alle Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt haben. Trotzdem können wir dafür keine Gewähr übernehmen.

 

 

Für Reisen nach Österreich sowie Hüttenbesuche und Hüttentouren nach Bayern sind die Hinweise unseres Bundesverbandes zu beachten.

 

In Kürze zusammengefasst:

Für die Hütten in Österreich und der Schweiz gilt folgende Empfehlung bzw. Verpflichtung:
•    Besuche unsere Hütten nur gesund!
•    Wir empfehlen, sich an die allgemeinen Schutzmaßnahmen zu halten: Maske, Abstand, Hygiene.
•    Wir empfehlen, einen Schlafplatz zu reservieren!

Aufgrund der coronabedingten Mehraufwendungen, die für die Bewirtschaftung von Hütten während der Corona-Pandemie anfallen, können Hüttenwirtsleute einen Hygienebeitrag, der von den Gästen zu entrichten ist, festlegen. Dieser darf für Tagesgäste bis max. 3 € und für Übernachtungsgäste bis max. 5 € pro Nacht betragen (Österreich; Schweiz abweichend)

Es gelten keine Zutrittsregelungen, keine Personenobergrenzen, keine allgemeine Sperrstunde mehr. Die Konsumation bei Veranstaltungen ist erlaubt. Maskenpflicht gilt nur mehr im lebensnotwendigen Handel (Supermarkt, Post, Banken, Apotheken etc.) und öffentlichen Verkehrsmitteln. An allen anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.

Für Winterräume gelten dieselben Regeln wie auf bewirtschafteten Hütten.

 

Für die Hütten in Deutschland (Bayern) gilt folgende Empfehlung bzw. Verpflichtung:
•    Besuche unsere Hütten nur gesund!
•    Hüttengäste müssen einen gültigen Testnachweis mitbringen!
•    Bringe deine eigene medizinische Maske (derzeit FFP2 Maske verpflichtend) und dein eigenes Handtuch mit!
•    Wir empfehlen, einen Schlafplatz zu reservieren!
•    Erkundige dich, ob Mehrtagestouren entsprechend der Testvorgaben machbar sind!

Aufgrund der coronabedingten Mehraufwendungen, die für die Bewirtschaftung von Hütten während der Corona-Pandemie anfallen, können Hüttenwirtsleute einen Hygienebeitrag, der von den Gästen zu entrichten ist, festlegen. Dieser darf für Tagesgäste bis max. 3 € und für Übernachtungsgäste bis max. 5 € pro Nacht betragen.
 
Für Hütten in Bayern gilt die 3G-Regel, FFP2 Maskenpflicht (außer am Platz) und Kontaktdatenerfassung von Übernachtungsgästen. To-Go-Angebote sind auch ohne 3G-Nachweis möglich.

Die Winterräume auf Hütten in Bayern sind nur sehr eingeschränkt nutzbar. Aktuell gilt nach der Infektionsschutzmaßnahmenvordnung 3G auch für die Nutzung der Winterräume. Da die Sektionen verpflichtet sind, die Nachweise bei jeder Person zu kontrollieren (inkl. Identitätsfeststellung), ist die Nutzung der Winterräume quasi ausgeschlossen.